S Gläuf bim Zimmerherr

Schwank in einem Akt von Martin Frey

Eine der nicht gerade seltenen Testamentsgeschichten. Die Erbschaft ist in dieser von Anfang an fraglich, wird aber von Aussenstehenden ernst genommen. Nicht nur die Zimmervermieterin wird von den fiktiven 200'000 Franken so beeindruckt, dass sie dem Zimmerherrn jetzt gerne ihr Töchterchen zur Frau geben möchte, obschon sie bisher sehr gegen diese Liebschaft war, nein, es kommen auch noch viele andere, die auf irgendeine Art ihren Schnitt an der Erbschaft machen möchten: ein Autohändler, eine „Dame“, ein Heiratsvermittler, ein Versicherungsagent, ein Grabsteinreisender, ein Pressefotograf. Ihr Rennen ist zwar vergeblich, da der „möblierte Herr“ allen Überredungskünsten standhält und ausrechnet, dass die zweihunderttausend Franken nach Abzug aller Steuern und allem, was anzuschaffen wäre, nie langen würden. Es ist für ihn direkt eine Erleichterung, dass ihm der Onkel in Wirklichkeit nichts als ein Ringlein vermacht hat. Er steckt es dem geliebten Töchterlein der Logis-Mutter, das er über dem Geldgequatsche schon fast vergessen hatte, an die Hand.

1969

Verwandte Produktionen
1985: S Gläuf bim Zimmerherr (Reprise)
1969: S Gläuf bim Zimmerherr

Genre
Schwank

Regie
Leo Seidl

Autor
Martin Frey

Akte
1